Prizes
Gruppenkurse Paartanz Erwachsene
1 einzelne Lektion à 60 Min.: Fr. 18.- pro Person
10 x 60 Min.: Fr. 155.- pro Person / bzw. Fr. 280.- pro Paar
1 einzelne Lektion à 75 Min.: Fr. 20.- pro Person
10 x 75 Min.: Fr. 195.- pro Person / bzw. Fr. 350.- pro Paar
1 einzelne Lektion à 90 Min.: Fr. 25.- pro Person
10 x 90 Min.: Fr. 230.- pro Person / bzw. Fr. 415.- pro Paar
1 einzelne Lektion à 120 Min.: Fr. 30.- pro Person
10 x 120 Min.: Fr. 280.- pro Person / bzw. Fr. 500.- pro Paar
Privatkurse
1 einzelne Lektion à 60 Min.: Fr. 80.-
Abonnement 10 Lektionen à 60 Min.: Fr. 750.-
Das 10er-Abonnement ist 4 Monate gültig.
Lizenziertes KDC-Mitglied 1 Lektion à 60 Min.: Fr. 65.-
Profi-Kurse: 1 Lektion à 60 Min.: Fr. 100.-
Die Pauschale gilt jeweils für die Dauer eines Schuljahres und berechnet sich je nach Kurswahl des Teilnehmers. Der vollständige Pauschalbetrag ist in den ersten zwei Monaten nach Anmeldung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Teilzahlungen nach Absprache möglich. Kontaktieren Sie uns bitte.
Ein Paartanzkurs für Erwachsene umfasst normalerweise 10 Lektionen.
Das gesamte Kursgeld ist an der ersten Lektion zu bezahlen, spätestens aber 2 Wochen nach der Anmeldung.
Jeder begonnene Kurs muss vollständig bezahlt werden.
Verpasste Lektionen werden nicht bar zurückerstattet, ausser in Fällen höherer Gewalt. Die Schule bietet viele Kurse an, so dass die Teilnehmer immer die Möglichkeit haben eine verpasste Lektion nachzuholen. Nachhol-Lektionen müssen jedoch zwingend innerhalb der laufenden Kursserie besucht werden.
Bitte lesen Sie die allgemeinen Bedingungen auf unserer Internetseite und auf der Rückseite des Anmeldeformulars.
Studenten: 10% auf Vorweisen des Ausweises
Junioren und Jugendliche: bei 2 Kursen pro Woche 10% Rabatt auf den zweiten Kurs.
per Internet-Formular
telefonisch (022) 340 26 96
an der Rezeption der Tanzschule, werktags von 15 – 22Uhr, Rue de Lyon 112, 2. Stock
In Ausnahmefällen kann die Schulleitung Anmeldungen für mindestens ein Semester akzeptieren (September bis Januar oder Februar bis Juni).
Das Kursgeld berechnet sich auf einer Jahresbasis und muss im Voraus oder jeweils zu Beginn eines Monats bezahlt werden, je nach Zahlungsart, die bei der Anmeldung gewählt wurde. Ferien und Feiertage sind im Kursgeld berücksichtigt und können daher nicht abgezogen werden.
Absenzen ausserhalb der Schulferien oder Feiertage können nicht abgezogen werden. Die Schule erstattet verpasste Lektionen nicht zurück, die Schüler können sie jedoch jederzeit während des laufenden Schuljahrs im Kurs ihrer Wahl nachholen.
Eine Kündigung des Vertrags ist per Ende des ersten Semesters (per 31. Januar) möglich. Sie muss vor dem 15. Januar mit eingeschriebenem Brief an die Schulleitung adressiert werden. Nach diesem Datum werden keine Kündigungen mehr akzeptiert und das Schulgeld muss bis zum Vertragsablauf bezahlt werden.
Im Fall von höherer Gewalt, schwerer Krankheit oder Unfall kann der Schüler bei der Schulleitung schriftlich eine Annullierung beantragen. Diese wird den Fall prüfen und über die Möglichkeit eines Übereinkommens entscheiden.
Bei Zahlungsverzug des Schulgeldes von mehr als zwei Monaten wird der gesamte Kursbetrag forderbar. Für jede Mahnung werden Mahnspesen von Fr. 10.- verrechnet.
Die Schule verpflichtet sich, qualifizierte Lehrkräfte einzusetzen, welche während des ganzen Schuljahres qualitativ hochstehende Kurse leiten; deshalb erwartet sie auch von den Schülern, dass sie ihre Kurse von September bis Juni regelmässig besuchen.
Im Fall von wiederholter unentschuldigter Absenz informiert das Sekretariat den gesetzlichen Vertreter des Schülers.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern obligatorisch.
In allen Tanzkursen wird korrekte Kleidung verlangt. Für die Hip-Hop-Kurse sind Strassenschuhe im Tanzsaal nicht erlaubt, bitte tragen Sie saubere Turnschuhe mit nicht markierenden Sohlen.
Die Schule deckt Krankheits- und Unfallrisiken nicht ab, die entsprechenden Versicherungen sind Sache der Teilnehmer.
Im Fall von Diebstahl, verlorenen oder vergessenen Gegenständen haftet die Schule nicht. Wir empfehlen, keine Wertsachen (Handtasche, Schmuck, Geld, Handy... usw.) in den Umkleideräumen zu lassen.
Aus folgenden Gründen kann ein Schüler von einem Kurs ausgeschlossen werden: unangemessenes Verhalten, Verletzung der Schulordnung, wiederholtes Zuspätkommen ohne gültige Begründung.
Wenn die Schüler dies wünschen, können sie bei den Vorführungen ihrer Gruppe mitmachen. Die Teilnahme an Vorführungen erfordert aber grosse Gewissenhaftigkeit im Kurs und ernsthaften Einsatz.